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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 116 von 124
Tenor: Anfechtungsklage gegen Bescheid des Präsidenten des OLG Rostock vom 1. April 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2016 wird stattgegeben.
1. Der Bescheid des Präsidenten des OLG Rostock vom 1. April 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2016 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Ausspruch zur Sicherheitsleistung.


