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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 63 von 124

Was sind die Voraussetzungen einer prozessualen Ermessensergänzung nach § 114 S. 2 VwGO?

  • die nachträglich angegebenen Gründe müssen schon bei Erlass des Widerspruchsbescheides vorgelegt haben
  • keine Wesensänderung des angefochtenen Bescheides bewirken
  • Betroffene darf in seiner Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt werden (idR Anhörung)
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