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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 109 von 124
Wann ist eine ordnungsgemäße Begründung nach § 80 Abs 3 VwGO für die sofortige Vollziehung gegeben?
- Behörde hat sich mit der sofortigen Vollziehung auseinander gesetzt
- Einzelfallbetrachtung
- losgelöst vom haupt VA
- nicht floskelhaft


