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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 106 von 124
Wann ist die Verpflichtungsklage begründet?
- soweit die Ablehnung oder Unterlassung des VAes rechtswidrig, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt und die Sache spruchreif ist
- rechtswidrig ist die Ablehnung oder das Unterlassen des VAes dann, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten VA hat


