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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 25 von 124

Zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagtenvertreter nicht. Kann trotzdem entschieden werden?

Es kann durch Urteil entschieden werden.

  • Verwaltungsprozess kennt kein Versäumnisurteil und keine Entscheidung nach Aktenlage
  • rechtliches Gehör wird durch ordnungsgemäße Ladung und Eröffnung zum festgesetzen Zeitpunkt gewahrt
  • Belehrung bei Ladung nach § 102 Abs. 2 VwGO
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