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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 29 von 124

Was ist unter "Selbstbindung der Verwaltung" zu verstehen?

  • ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG
  • Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Behörde, ihr Ermessen in im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen nicht ohne sachlich rechtfertigenden Grund anders auszuüben
  • ergibt sich aus der praktischen Anwendung
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