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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 29 von 124
Was ist unter "Selbstbindung der Verwaltung" zu verstehen?
- ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG
- Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet die Behörde, ihr Ermessen in im Wesentlichen gleich gelagerten Fällen nicht ohne sachlich rechtfertigenden Grund anders auszuüben
- ergibt sich aus der praktischen Anwendung


