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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 121 von 124

Warum wird bei der Berufung nicht geprüft, ob der Rechtsweg zulässig war, also § 40 VwGO?

Gemäß § 17 a Abs. 5 GVG prüft die Rechtmittelinstanz nicht, ob der bestrittene Rechtsweg zulässig war.

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