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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 26 von 124
Der Nachbar begehrt im Eilrechtsschutz "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung" (Baurecht). Was stimmt am Antrag nicht?
- Statthaftigkeit des Antrages gem. § 80a Abs. 3, 1. 80 Abs. 5 S. 1 VwGO iVm § 212a Abs. 1 BauGB iVm § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
- Rechtsbehelfe haben im Baurecht keine aufschiebende Wirkung
- Antragsauslegung gem. § 88 VwGO auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"


