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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 124 von 124
Wie wird die Zulässigkeit der Berufung geprüft, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung NICHT zugelassen hat.
1. Statthaftigkeit
Urteil des VG
Zulässigkeit nicht erklärt
2. Beschwer
formelle Beschwer, dh die Etnscheidung muss hinter dem Antrag zurück bleiben
3. Form- und Frist Antrag
Monatsfrist ab Zustellung, § 124 Abs.2 VwGO + § 57 VwGO
4. Form- und Frist Begründung
Zweimonatsfrist ab Zustellung


