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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 73 von 124
Muss für die Feststellungsklage nach § 43 VwGO die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO analog gegeben sein?
- um Popluarklagen auszuschließen
- diese werden durch das Feststellungsinteresse ausgeschlossen
- hM: nein


