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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 117 von 124
Tenor: Klage wird abgewiesen.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens (§ 154 Abs. 1 VwGO)
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Bei Streitwerten von mehr als 19.000 €
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


