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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 70 von 124
Ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft, wenn die Erledigung schon vor Klageerhebung eingetreten ist?
Festellungsklage:
- keine Regelungslücke
- Rechtsverhältnis ist jede rechtliche Beziehung aufgrund einer Norm
FFK:
- § 113 Abs. 1 S. 4 analog
- gewohnheitsrechtlich anerkannt
- sachnäher als die FK: Verwaltungsakt ist kein Rechtsverhältnis iSd § 43 VwGO, sondern begründet ein Rechtsverhältnis


