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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 80 von 124

Tenor: Die Stadt ordnet gegen A die sofortige Vollziehung der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung an. A erhebt Widerspruch und legt Klage ein. Auch legt A einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ein. Der Antrag hat erfolg. Wie lautet der Tenor?

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs . wird wiederhergestellt.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Streitwertfestsetzung

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