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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 80 von 124
Tenor: Die Stadt ordnet gegen A die sofortige Vollziehung der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung an. A erhebt Widerspruch und legt Klage ein. Auch legt A einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ein. Der Antrag hat erfolg. Wie lautet der Tenor?
1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs . wird wiederhergestellt.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Streitwertfestsetzung


