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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 87 von 124

Wann ist ein Verwaltungsakt bekanntgegeben?

Eine Bekanntgabe liegt vor, wenn:

- die für die Bekanntgabe zuständige Behörde
- in amtlicher Eigenschaft
- wissentlich und willentlich, also mit Bekanntgabewillen
- den Inhalt des VA dem Betroffenen gegenüber eröffnet
- und der VA dem Adressaten auch zugegangen ist.

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