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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 101 von 124

Definition: Konkrete Gefahr

liegt vor, wenn im einzelfall eine Situation vorliegt, bei der es bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer zeit zu einem nicht völlig belanglosen Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt

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