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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 22 von 124

Was besagt die Schutznormlehre?

  • Eine Norm des öffentlichen Rechts vermittelt einem Kläger dann ein subjektives öffentliches Recht, wenn sie

    - die Verwaltung zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet
    - diese Verpflichtung auch dem Individualschutz dient
    - der Kläger zum geschützten Personenkreis gehört
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