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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 22 von 124
Was besagt die Schutznormlehre?
- Eine Norm des öffentlichen Rechts vermittelt einem Kläger dann ein subjektives öffentliches Recht, wenn sie
- die Verwaltung zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet
- diese Verpflichtung auch dem Individualschutz dient
- der Kläger zum geschützten Personenkreis gehört


