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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 56 von 124
Welche Ermessensfehler gibt es?
- Ermessensmangel = keinerlei Ermessenserwägungen, obwohl das Gesetz ermessen einräumt
- Ermessensfehlgebrauch = Zweckverfehlung
- Ermessensüberschreitung = Verletzung der äußeren Ermessensgrenzen


