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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 56 von 124

Welche Ermessensfehler gibt es?

  1. Ermessensmangel = keinerlei Ermessenserwägungen, obwohl das Gesetz ermessen einräumt
  2. Ermessensfehlgebrauch = Zweckverfehlung
  3. Ermessensüberschreitung = Verletzung der äußeren Ermessensgrenzen
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