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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 27 von 124
Was ist unter "faktischem Vollzug" zu verstehen?
Fälle, in denen Widerspruch oder Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben, die Behörde aber dennoch die Vollziehung beabsichtigt.


