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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 76 von 124
Tenor: Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung fehlt die Begründetheit nach § 80 Abs. 3 VwGO. Was für ein Ausspruch muss erfolgen?
1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung wird aufgehoben.
(nicht: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung)


