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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 76 von 124

Tenor: Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung fehlt die Begründetheit nach § 80 Abs. 3 VwGO. Was für ein Ausspruch muss erfolgen?

1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung wird aufgehoben.

(nicht: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung)

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