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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 1 von 124
Thema Baurecht: Die Baubehörde hat das gemeindliche Einvernehmen nach Art 36 BauGB iVm § 71 LBauO ersetzt. Wie kann die Gemeinde sich hiergegen wehren?
- Anfechtungsklage nach § 42 VwGO
- Klagebefugnis ergibt sich aus Art. 28 GG


