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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 114 von 124
Thema: Baurecht; Was besagt das "Gebot der Rücksichtnahme"?
- drittschützendeWirkung
- soweit in qualifizierter und indvidualisierter Weise auf schutzwürdige Belange eines erkennbar abgegrenzten Kreis Dritter Rücksicht zu nehmen ist


