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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 120 von 124
Wann ist eine Verpflichtungsklage begründet?
Die Verpflichtungsklage ist begründet, soweit die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidrig war und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt wurde, § 113 Abs. 5 VwGO.


