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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 44 von 124
Kann gegen die Nichtanwendung einer Verwaltungsvorschrift gerichtlich vorgegangen werden?
- Verwaltungsvorschriften = abstrakt-generelle Regelungen oder Anweisungen einer Behörde ggü einer nachgeordneten Behörde/Vorgesetzen, innerbehördliche Vorschriften
- hm = Fehlen an der unmittelbaren Außenwirkung
- erzeugen grds keine über den Innenbereich der Verwaltung hinausgehenden Rechtswirkung
- mittelbare Außenwirkung durch ständige Anwendung und gleichförmiger Verwaltungspraxis - Art. 3 Abs. 1 GG - Verstoß nur, wenn eine Abweichung sachlich nicht geboten ist


