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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 44 von 124

Kann gegen die Nichtanwendung einer Verwaltungsvorschrift gerichtlich vorgegangen werden?

  • Verwaltungsvorschriften = abstrakt-generelle Regelungen oder Anweisungen einer Behörde ggü einer nachgeordneten Behörde/Vorgesetzen, innerbehördliche Vorschriften
  • hm = Fehlen an der unmittelbaren Außenwirkung
  • erzeugen grds keine über den Innenbereich der Verwaltung hinausgehenden Rechtswirkung
  • mittelbare Außenwirkung durch ständige Anwendung und gleichförmiger Verwaltungspraxis - Art. 3 Abs. 1 GG - Verstoß nur, wenn eine Abweichung sachlich nicht geboten ist
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