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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 12 von 124
Wann ist eine Beiladung notwendig?
Wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenen betroffen werden


