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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 78 von 124
Ordne folgende Verfahrensgrundsätze dem öffentlichen Recht zu und erkläre diese: Untersuchungsgrundsatz, Dispositionsmaxime, Verhandlungsgrundsatz und Offizialmaxime
Dispositionsmaxime = Parteien bestimmen über den Streitgegenstand und damit Beginn und Ende, § 88 VwGO
Untersuchungsgrundsatz = gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen, § 86 VwGO


