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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 90 von 124
Was versteht man unter einer Rechtsverordnung?
- Rechtsnorm, die von einem Organ der Exekutive erlassen wird, um staatliche Angelegenheiten zu regeln
- gesetzliche Bindungswirkung
- zum Erlass ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig (da Gesetze ja eigentlich von der Legislative erlassen werden sollen, Stichwort: Gewaltenteilung)


