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Karteikarten - Rostock Referendariat: Verwaltungsrecht
Frage 118 von 124
Warum hat der Gesetzgeber das Vorverfahren gesetzlich normiert/vorgeschrieben?
- Entlastung der Gerichte
- Behörden können ihre eigenen Fehler korrigieren
- günstigeres Verfahren als die Klage


