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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 33 von 156

A wird nach einem Raub von der Polizei angehalten. Hierauf schreit A, dass er bei dem "Ding" dabei gewesen sei. Die Polizisten belehren den A nun über sein Zeugnisverwweigerungsrecht. Verwertbarkeit der Einlassung?

  • Unverwertbarkeit, wenn Verstoß gegen §§ 136 Abs. 1 S. 2, 163 a Abs. 4 StPO vorliegt
  • Belehrung nur, wenn es sich um eine Vernehmung handelt
  • Vernehmender in amtlicher Eigenschaft, der Auskunft verlangt
  • hier: noch keine Auskunft verlangt worden
  • Spontanäußerung: diese sind verwertbar
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