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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 37 von 156
Ein Zeuge wird nicht nach § 55 StPO belehrt. Das Gericht sieht hierin für das Urteil ein Beweisverwertungsverbot. Wird die Revision Erfolg haben?
- Gericht hat rechtsfeherhaft ein Beweisverwertungsverbot angenommen
- Rechtskreis des Angeklaten war nicht betroffen
- Verletzung der Amtsaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO


