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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 46 von 156
Erkläre die Beweiskraft des Sitzungsprotokolls
- § 274 StPO
- alles, was im Protokoll vermekt ist, gilt als geschehen (positive Beweiskraft); alles, was nicht vermerkt wurde, geschah nicht (negative Beweiskraft)
- Beweiskraft entfällt nur dann, wenn offensichtliche Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche gegeben sind


