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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 46 von 156

Erkläre die Beweiskraft des Sitzungsprotokolls

  • § 274 StPO
  • alles, was im Protokoll vermekt ist, gilt als geschehen (positive Beweiskraft); alles, was nicht vermerkt wurde, geschah nicht (negative Beweiskraft)
  • Beweiskraft entfällt nur dann, wenn offensichtliche Lücken, Unklarheiten oder Widersprüche gegeben sind
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