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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 91 von 156
Wann ist eine Befangenheit nach § 24 Abs. 2 StPO anzunehmen?
wenn ein Grund vorliegt, der aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichket des Gerichts zu rechtfertigen.


