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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 105 von 156

Wann spricht man von einem Beschuldigten/Angeschuldigten/Angeklagten?

Beschuldigter ab staatsanwaltlicher oder polizeilicher Ermittlungen wegen Anfangsverdacht.

Angeschuldigter, wenn die StA die öffentliche Klage erhoben hat-

Angeklagter, wenn das Hauptverfahren eröffnet wurde.

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