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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 83 von 156

Berechne die BAK! Der Beschuldigte hat zwei Stunden nach Tatzeitpunkt (Körperverletzung) einen BAK von 2,61 Promille.

Zur Feststellung der Schuldfähigkeit ist zugunsten des Beschuldigten zu rechnen: 0,2 Promille je stunde + 0,2 Promille Sicherheitszuschlag

= 3,21 Promille

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