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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 145 von 156

Sind Beweise, die durch Privatpersonen rechtswidrig gewonnen wurden, verwertbar?

Vorschriften der StPO richten sich nur an die Strafverfolgungsbehörden

daher (+) hM

Drei Ausnahmen: 

  1. Verstoß gegen Menschenrechte (z.Bsp. Folter); § 136 a analog
  2. Eingriffe in die Privatsphäre Dritter
    (außer bei gerechtfertigten Eingriffen)
  3. gezielter Auftrag der Strafverfolgungsbehörden
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