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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 117 von 156

Worin unterscheidet sich eine Strafanzeige von einem Strafantrag?

Strafanzeige

  • bloße Mitteilung eines Sachverhalts mit der Anregung zur Prüfung

Strafantrag

  • § 158 StPO jede Anzeige, die über eine bloße Wissensvermittlung hinausgeht
  • lässt den Willen erkennen, die Strafverfolgung zu veranlassen (Kann auch in der Unterzeichnung eines Protokolls zu sehen sein)
  • Anspruch auf einen Bescheid, falls keine öffentliche Klag erhoben wird
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