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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 5 von 156
Worin unterscheidet sich ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Das Fahrverbot nach § 44 StGB ist eine Nebenstrafe und orientiert sich an der Schuld des Angeklagten
- Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StPO ist eine maßregel der Besserung und Sicherung und orientiert sich an der künftigen Sozialgefährlichkeit des Täters. Setzt keine schuldhaft begangene, sondern lediglich eine rechtswidrige Tat voraus und ist ein rein präventives Instrument zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs


