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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 74 von 156

Ist es möglich die Revision zu Protokoll in der Hauptverhandlung einzulegen?

  • grds. schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 341 Abs. 1 StPO)
  • nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 lit b RPflG der Rechtspfleger zuständig
  • aber gem. § 8 Abs. 1 RPflG auch Richter
  • nach § 271 Abs. 1 StPO wird das Hauptverhandlungsprotokoll auch vom Richter unterschrieben
  • also (+)
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