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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 82 von 156

Der Beschuldigte wurde über sein Schweigerecht nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO nicht belehrt. Darf die Aussage verwertet werden?

  • Verteidiger muss der Verwertung widersprechen
  • wenn kein Verteidiger, dann muss das Gericht den Angeklagten über die Widerspruchsmöglichkeit ausdrücklich belehren
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