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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 11 von 156
Darf das Revisionsgericht die Beweiswürdigung überprüfen?
- Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters
- Überprüfung nur auf Rechtsfehler
- Beweiswürdigung darf nicht durch eine eigene ersetzt werden
- Revisionsgericht überprüft jedoch, ob die im Urteil mitgeteilten Überlegungen des Tatrichters in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklat sind oder sie gegen geicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Denkgesetze oder anerkannte (gesicherte) Erfahrungssätze verstoßen


