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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 16 von 156

Ein Zeuge erinnert sich in der Hauptverhandlung über einen Sachverhalt nicht mehr genau. Ihm werden Vorhalte aus seiner polizeilichen Vernehmung gemacht. Wie ist dies prozessual einzuschätzen? Ist dies möglich?

  • Unmittelbarkeitsgrundsatz, § 250 StPO
  • Vorhalt aus früheren Vernehmungsprotokollen oder sonstigen schriftlichen Erklärungen sind Vernehmungsbehelfe
  • was daraufhin in der Erinnerung des Zeugen zurückkehrt und geschildert wird oder bestätigt wird, ist als Beweisergebnis verwertbar
  • hat nichts mit § 253 StPO (Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung) zu tun
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