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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 19 von 156
Wie unterscheidet man eine Strafe von einer maßregel der Besserung und Sicherung?
- Strafe = von der Schuld des Täters abhängig und dient der Spezial- und der Generalprävention
- Maßregel = unabhängig von der Schuld des Täters, Anordnung aufgrund der Gefährlichkeitsprognose, Schutz der Bevölkerung
Entziehung der Fahrerlaubin, § 69 StPO
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, § 63 StPO
Sicherungsverwahrung, § 66 StPO


