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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 92 von 156
Tenor: Der Angeklagte ist mit einem falschen Schlüssel in ein Büro gegangen und hat dort Gegenstände im Wert von 500.000 Euro gestohlen, §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 1 StGB.
Der A wird wegen Diebstahls zu einer Freiheits-/Geldstrafe von verurteilt.
Besonders schwerer Fall ist nur eine Strafzumessung; wird nicht tenoiert.


