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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 41 von 156
Die Anklage wurde bei einem sachlich unzuständigen Gericht, zB Schöffengericht statt Strafrichter eingereicht. Revisionsgrund?
- sachliche Zuständigkeit ist eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung, § 6 StPO
- wenn eigentlich ein Gericht niederer Ordnung, dann § 269 StPO; außer bei Willkür, dann verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters gem. Art. 101 GG
- wenn einn Gericht höherer Ordnung zuständig wäre, dann auch Revisionsgrund


