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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 51 von 156
Wann liegt Willkür bei Maßnahmen mit richterlicher Anordnung, wie zB § 81 a Abs. 2 StPO vor?
- bewusstes Ignorieren
- generell Negieren des Richtervorbehalts in der polizeilichen Praxis


