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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 51 von 156

Wann liegt Willkür bei Maßnahmen mit richterlicher Anordnung, wie zB § 81 a Abs. 2 StPO vor?

  • bewusstes Ignorieren
  • generell Negieren des Richtervorbehalts in der polizeilichen Praxis
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