Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 156 von 156

Die Ermittlungsbeamten belehren den Beschuldigten in seiner Vernehmung nicht nach § 136 StPO. In der erneuten Belehrung wird lediglich normal belehrt und nicht auch noch zusätzlich qualifiziert belehrt (dass die frühere Aussage unverwertbar war). Ist die erneute Vernehmung verwertbar?

Literatur: Aussage ist unverwertbar

Rspr: unverwertbar, wenn sich der Beshculdigte an seine frühere Aussage gebunden fühlt; in der Regel davon auszugehen, wenn die erste Aussage lediglich wiederholt wird

 

Reihenfolge speichern