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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 133 von 156
Was besagt der Nemo-Tenetur-Grundsatz?
- Beschuldigte darf nicht gezwungen werden an seiner eigenen Überführung mitzuwirken
- Art. 2 iVm Art. 1 Abs. 1 GG
- notwendiger Bestandteil des Anspruchs auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK
- spätestens ab dem Moment, in dem der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, ist den Strafverfolgungsbehörden jedes Verhalten untersagt, das bezweckt, dieses Recht zu unterlaufen
gilt inbes. für alle Versuche, dem Beschuldigten doch noch selbstbelastende Äußerungen zu entlocken, unabhängig davon, ob diese Versuche bereits als vernehmungsgleiche Befragung zu qualifizieren sind = Umgehung des Schweigerechts


