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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 125 von 156

Wofür ist das Amtsgericht - Schöffengericht zuständig?

§ 28 GVG Vergehen mit einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren, Verbrechen bis vier Jahre Straferwartung

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