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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 23 von 156
Wann folgt bei einem Verstoß aus § 136 iVm § 163a Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 StPO ausnahmsweise kein Verwertungsverbot?
- Beschuldigte kannte seine Rechte (er ist zBsp Strafrechtler)
- ausdrückliche Zustimmung der Verwertung
- oder kein Widerspruch der Verwertung! (Widerspruchslösung: Verteidiger muss der Verwertung explizit widersprechen)


