Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 23 von 156

Wann folgt bei einem Verstoß aus § 136 iVm § 163a Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 StPO ausnahmsweise kein Verwertungsverbot?

  • Beschuldigte kannte seine Rechte (er ist zBsp Strafrechtler)
  • ausdrückliche Zustimmung der Verwertung
  • oder kein Widerspruch der Verwertung! (Widerspruchslösung: Verteidiger muss der Verwertung explizit widersprechen)
Reihenfolge speichern