Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 45 von 156
Im Anschluss an die Hauptverhandlung legt der Verteidiger zu Protokoll die Revision ein. Ist die Revision zulässig?
- Einlegung muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen, § 341 Abs. 1 StPO
- auch nciht zu Protokoll der Geschäftsstelle, nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 lit b RPflG der Rechtspfleger zuständig
- aber nach § 8 Abs. 1 RPflG auch Richter, Protkoll wird vom Richter unterschrieben


