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Karteikarten - Rostock Referendariat: Strafprozessrecht
Frage 81 von 156
Der Angeklagte wurde vom AG zu 15 Tagessätzen á 15 € verurteilt. Er möchte hiergegen Sprungrevision einlegen. Ist dies möglich?
- Revision nur möglich, wenn Berufung möglich ist
- aber § 313 StPO
- hM = für die Revision nicht anwendbar, weil es sich hierbei um eine Vorschrift nur für das Berufungsverfahren handelt
- Durchführung einer Annahmeberufung nicht notwendig


